Verjährungsfristen
Im deutschen Recht gibt es zahlreiche unterschiedliche Verjährungsfristen. Bei den meisten Forderungen und Verpflichtungen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Ende des Kalenderjahrs zu laufen, in dem sie entstanden ist. Fällt das Ende der Verjährungsfrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Verjährung allerdings erst mit dem nächsten Werktag.
Wählen Sie aus, ob Sie wissen möchten, welche Forderungen und Verpflichtungen zum Jahresende verjähren oder ob Sie die Verjährungsfristen für Forderungen und Verpflichtungen aus einem bestimmten Jahr anzeigen lassen wollen.
Forderung oder Verpflichtung aus dem Jahr | ||
Ablauf der Verjährung zum 31. Dezember | ||
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